Bitte vor Fahrtantritt beachten!

Alle genehmigungspflichtigen Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden!
Die Genehmigung ist im Original bitte dem Fahrer:in auszuhändigen!
Eine ärztliche Verordnung (Verordnung einer Krankenbeförderung) ist erforderlich und vom zuständigen Arzt auszufüllen und dem Patienten auszuhändigen!
Diese gibt der oder die Patientin unaufgefordert dem/der Fahrer:in vor Fahrtantritt!

 

Gesetzlicher Eigenanteil:


10% des Fahrpreises d.h. Mindestens 5,00 € - Höchstens 10,00 € je, oder für die erste und letzte Fahrt (das ist abhängig von der Genehmigung der Krankenkasse), werden am Ende der Fahrten in einer Rechnung zu zahlen sein!

Fahrten zu ambulanten Behandlungen:


(Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl, oder
Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 bzw. in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis)
- Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich


- Zuzahlung des Eigenanteils


- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse erfragen), erhalten Sie von der
 Krankenkasse auf Antrag eine Befreiung vom Eigenanteil


Ambulante Operationen:


- Keine Genehmigung der Krankenkasse


- Krankentransportschein erforderlich


- Zuzahlung des Eigenanteils


- Ausnahme: Eine grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil


Dialysepatienten:


- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.


- Krankentransportschein erforderlich


- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)

Strahlen-/Chemotherapie:


- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich.


- Je nach Genehmigung der Kostenträgers ist der Eigenanteil für die erste Hin- und letzte Rückfahrt oder pro Fahrt zu zahlen. 

Dieses ist nach Erhalt der Rechnung am Ende der Fahrten zu bezahlen!


- Ausnahme: Eine grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil


Fahrten zu stationären Behandlungen

(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)


- Es ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, sofern es zur nächsten Fachklinik geht.


- Ansonsten muss eine Genehmigung vor Antritt der Fahrt vorliegen!


- Der Krankentransportschein plus die Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt, nach Erhalt der
 Rechnung genügt.


- Bei Fahrten zu einer Kur/Reha ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig!

Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften:


- Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich.


- Es ist kein Eigenteil zu zahlen.

Vorderseite eines Transportscheins

Transportschein Vorderseite

Erklärung zum richtigen Ausfüllen der Vorderseite des Transportscheines:

(wird alles vom Arzt und der Krankenkasse ausgefüllt, nur die Richtigkeit ist wichtig!)

 

1

Die meisten Verordnungen werden heute mit der Krankenversichertenkarte ausgefüllt. Daher

beinhalten die Verordnungen in der Regel schon die korrekten Krankenkassenbezeichnungen.

Sollten Ihnen dennoch Handgeschriebene Verordnungen vorgelegt/ausgehändigt werden sind diese auf eindeutige Bezeichnungen hin zu Überprüfen – nur der Eintrag „AOK“ oder „BKK“ ist nicht ausreichend.

 

 

2

Legen Sie dem Arzt und dem Beförderungsunternehmen unbedingt den Befreiungsausweis des Versicherten vor.

Tragen Sie bitte unbedingt oben links ein „F“ für frei ein wenn der Patient Befreit ist!

 

 

3-5

Hier handelt es sich um die Stammdaten des Versicherten. Diese Angaben müssen Vollständig sein!

Fehlt hier die Versicherten-Nr., sind mindestens die Adresse des Patienten sowie das Geburtsdatum vollständig anzugeben.

Wichtig Gültigkeit der Versichertenkarte eintragen.

 

 

6

Der Status sagt aus, in welchem Versichertenverhältnis (Mitglied, Familienangehöriger, Rentner) der Patient steht.

 

 

7

Ärzte dürfen nach neuem geltenden Recht sog. „Betriebsstätten“ betreiben. Die Betriebsstätten-Nr. des ausstellenden Arztes wird an dieser Stelle eingetragen.

 

 

8

Die Angabe der Arzt-Nr. erfolgt hier.

 

 

9

Das Eintragen des Ausstellungsdatums ist zwingend erforderlich!

 

 

10

Die Krankheitsursachen werden hier eingetragen. Die Ärzte sind zur Mitteilung an die Krankenkasse verpflichtet.

 

.

11-13

Die Hauptleistungen zu A), B) oder C) müssen für die Zuordnung der Leistungsart angegeben sein.

Bei Ambulanten Behandlungen ist eine Vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Die Rückseite der Verordnung ist von der Krankenkasse auszufüllen oder ein entsprechendes Genehmigungsschreiben beizulegen.

 

 

14-15

Das Medizinisch notwendige Beförderungsmittel ist unbedingt anzugeben, ebenso die Notwendigkeit medizinisch-technischer Ausstattung.

 

 

16

Die Transportwege (Hin -und Rückfahrt) sind auf der Verordnung anzugeben und später im Abrechnungsprozess genau mit Angabe von Straße und Postleitzahl an die Krankenkasse zu übermitteln. Dies ergänzen Sie später mit den Angaben auf der Rückseite.

 

 

17

In Feld 17 gehören Unterschrift und Stempel des Arztes. Fehlt eine dieser Bedingungen, wird die Krankenkasse die Verordnung unbezahlt ablehnen. Beachten Sie bitte auch, das handschriftliche Änderungen auf der Verordnung vom Arzt mit Datum Stempel und Unterschrift genehmigt werden müssen!

 

 

Rückseite eines Transportscheins

Erklärung zum richtigen Ausfüllen der Rückseite des Transportscheines:

(wird alles vom Arzt, dem Transporteur und der Krankenkasse ausgefüllt, nur die Richtigkeit ist wichtig!)

 

18

Bei einer ambulanten Behandlung ist die Vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse zwingend erforderlich.

Ansonsten, besteht die Gefahr der Rechnungsablehnung und der Patient muss diese selbst zahlen!

 

 

1

Hier wird das Datum der durchgeführten Fahrten angegeben.

 

 

2

Genaue Angabe der Fahrtstrecke mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer sofern sie sich nicht aus den Stempeln des Krankenhauses oder des Arztes ergeben. Sollte die Adresse des Patienten angefahren werden reicht die Angabe der Wohnung.

 

 

3

Es ist anzugeben, ob es sich um eine Hin-und /oder Rückfahrt handelt.

 

 

4

Der Patient muss jede Fahrt EIGENHÄNDIG unterzeichnen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann „Im Auftrag“ unterzeichnet werden. Die Krankenkassen regeln dies jedoch unterschiedlich.

 

 

5

Liegt ein gültiger Befreiungsausweis vor tragen Sie das Ausstellungsdatum ein, geschieht dies nicht, muss der/die Patient:in sofort den Eigenanteil zahlen, beziehungsweise wird der/die Patient:in eine Nachforderung erhalten

 

 

6

An dieser Stelle sind das aktuelle Datum und die Unterschrift des Transporteurs (Fahrer:in) einzutragen.

 

 

7

Die IK Nummer des Transportunternehmens ist hier einzutragen.

 

 

8

Die Zuzahlung des Patienten (Eigenanteil) muss an dieser Stelle eingetragen werden. 10% pro Fahrt mindestens 5.-€ maximal 10.-€

 

 

9-14

Felder sind vom Transportunternehmer auszufüllen oder von der Abrechnungsstelle.

 

Im Interesse des Patienten, ist darauf zu achten, dass der Transportschein vom Arzt richtig ausgefüllt wurde und eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt!

So könnte die Genehmigung einer Krankenkasse aussehen...

Krankenkasse

Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!